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| Informationen |
In
Technikräumen sind die für den Betrieb eines Schwimmbades
erforderlichen technischen Einrichtungen untergebracht.
Die Bedienung
sowie die Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
dieser Einrichtungen
darf nur von sachkundigen Personen
durchgeführt
werden. Sachkundige Personen sind in der Regel
Fachangestellte
für Bäderbetriebe. Nur diesen Personen ist der
Zutritt
zu den Technikräumen
erlaubt.
Weitere Informationen sind enthalten in:
UVV „Chlorung
von Wasser“ GUV-V
D5
Richtlinie „Sicherheit
in Bädern“ GUV-R
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