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Tauchen setzt gesundheitliche Tauchfähigkeit
voraus. Deshalb hat die Lehrkraft vor einer Tauchübung
zu klären, ob Erkrankungen vorliegen, die die Tauchfähigkeit
beeinträchtigen, z.B. Erkältung oder Unwohlsein.
Die Schülerinnen und Schüler müssen auf jeden
Fall in der Lage sein, den Druckausgleich herzustellen. |
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Die Schülerinnen und Schüler müssen
die Tauchregeln kennen: |
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Tauche nur, wenn du gesund
bist! |
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Hyperventiliere nicht! |
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Tauche nie mit einer Schwimmbrille! |
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Die Einzelbeaufsichtigung beim Tief- und Streckentauchen
muss bis zum Auftauchen der oder des Tauchenden erfolgen. |
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Die Tauchausrüstung muss in einem sicherheitstechnisch
einwandfreien Zustand sein und dem Stand der Technik entsprechen. |
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Die Lehrkraft sollte mit den Schülerinnen
und Schülern optische und akustische Signale vereinbaren,
mit denen sie sich auch in schwierigen Situationen, z.B. bei
erhöhtem Lärmpegel, verständlich machen kann. |