| • |
Vor Beginn des Unterrichts muss
die Lehrkraft die Sprunganlage auf ihre Betriebssicherheit überprüfen
oder die Schwimmmeisterin oder den Schwimmmeister nach dem
ordnungsgemäßen Zustand fragen. |
| • |
Die Lehrkraft hat sicherzustellen, dass immer
nur eine Schülerin oder ein Schüler die Sprunganlage
oder den Sprungbereich betritt. |
| • |
Bei der Übungsorganisation sollte auf
Folgendes geachtet werden: |
| |
| - |
Immer in Laufrichtung springen
lassen. |
| - |
Keine gleichzeitigen Sprünge von
unterschiedlichen Brettern bzw. Sprunghöhen zulassen. |
| - |
Keine gleichzeitigen Startsprünge
von den Längsseiten des Beckens zulassen. |
| - |
Nach dem Sprung müssen die Schülerinnen
und Schüler das Becken in die vorgegebene Richtung
zügig verlassen. |
|