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Sicherheitsmaßnahmen beim Wasserspringen
Vor Beginn des Unterrichts muss die Lehrkraft die Sprunganlage auf ihre Betriebssicherheit überprüfen oder die Schwimmmeisterin oder den Schwimmmeister nach dem ordnungsgemäßen Zustand fragen.
Die Lehrkraft hat sicherzustellen, dass immer nur eine Schülerin oder ein Schüler die Sprunganlage oder den Sprungbereich betritt.
Bei der Übungsorganisation sollte auf Folgendes geachtet werden:
 
- Immer in Laufrichtung springen lassen.
- Keine gleichzeitigen Sprünge von unterschiedlichen Brettern bzw. Sprunghöhen zulassen.
- Keine gleichzeitigen Startsprünge von den Längsseiten des Beckens zulassen.
- Nach dem Sprung müssen die Schülerinnen und Schüler das Becken in die vorgegebene Richtung zügig verlassen.

 
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Verbandkasten - 03 | Rechtsvorschriften Technikraum