| |
 |
| |
| 01
| Informationen |
In regelmäßigen
Abständen hat die Sportlehrkraft die Bänke
auf mögliche Mängel zu überprüfen. Hierbei
dürfen die
Schraubenverbindungen sowie die Verbindungen von Füßen
und Mittelstücken mit der Turnbankplatte nicht gelockert
sein.
Der Gleitschutz muss unbeschädigt und die Oberfläche
splitterfrei sein. Des Weiteren müssen alle Bänke
manuell auf
ihre Standsicherheit getestet werden. |
| |
|
|
|
|