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| Weitere Hinweise |
In nichtteilbaren Hallen sollten schräg strahlende Leuchten in Reihen
parallel zu den Längsseiten angebracht werden.
In teilbaren Hallen muss die Anordnung der Leuchten sowohl
lichttechnische Anforderungen an die ungeteilte Halle als auch an
die
einzelnen Hallenteile erfüllen.
Leuchten müssen in den Hallen ballwurfsicher nach DIN 18 032
Teil 3, in Sportgeräteräumen stoßfest ausgebildet
sein.
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