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| Informationen |
Das schnelle und sichere Verlassen von Arbeitsplätzen und Räumen
muss durch Anzahl, Lage, Bauart und Zustand von Rettungswegen
und Ausgängen gewährleistet sein; erforderlichenfalls sind
zusätzliche Notausgänge zu schaffen.
Rettungswege und Notausgänge müssen als solche deutlich
erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet sein und auf möglichst
kurzem Weg ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen.
Auf
sie ist zusätzlich hinzuweisen, wenn sie nicht von jedem Arbeitsplatz
aus gesehen werden können.
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