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02 | Weitere Hinweise
Rettungswege und Notausgänge dürfen nicht eingeengt werden und
sind stets freizuhalten. Notausgänge müssen sich leicht öffnen
lassen.

Türen im Verlauf von Rettungswegen müssen als solche gekenn-
zeichnet sein und in Fluchtrichtung aufschlagen. Die Türen müssen
sich von innen ohne fremde Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen,
solange sich Personen in dem Raum befinden.
 
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