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| Informationen |
Geräteraumtore dürfen nicht in die Halle hineinragen können.
Schwingtore von Geräteräumen dürfen nicht von selbst
zurücklaufen
können. Sie müssen so ausgebildet sein, dass beim Schließen
an der
Unterkante nicht die Gefahr von Fußverletzungen entsteht.
Eine
leichte Bedienbarkeit muss gewährleistet sein.
Fußverletzungen
werden vermieden, wenn der untere Rand
bis zu 8 cm Höhe elastisch ausgebildet ist.
Freiliegende Enden von Führungsschienen für Geräteraumtore
dürfen nicht scharfkantig sein.
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