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01 | Informationen
Boulderwände
An Boulderwänden wird ohne Seilsicherurig in Absprunghöhe
geklettert. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
Im Sportunterricht sollte nicht über eine Tritthöhe von 2 m geklettert
werden. Das bedeutet, dass der höchste Griff einer Boulderwand in
einer Höhe von max. 3 m angebracht ist.
Boulderwände sind so zu gestalten, dass sie nicht überklettert werden
können.
Von Boulderwänden in stark frequentierten Räumen bzw. Fluren sowie
in engen kleinen Verkehrs- und Aufenthaltsräumen ist abzuraten.
Der Niedersprungbereich vor der Wand muss eben
und hindernisfrei sein.
Die erreichbaren Tritthöhen bestimmen die Eigenschaften des
Untergrunds im Niedersprungbereich:
 
Tritthöhe < 0,60 m: Untergrund nicht dämpfend
(z. B. Asphalt, Steinplatten)
Tritthöhe > 0,60 m bis < 1,50 m: ungebundener Untergrund
(z. B. Rasen)
Tritthöhe > 1,50 m bis < 2,00 m: stoßdämpfender Untergrund
(z. B. Sand, Kies, synthetischer Fallschutz)
Der Niedersprungbereich muss mindestens 2 m nach hinten und
seitlich ausgeweitet sein.
Im Bereich der Boulderwand dürfen keine elektrischen Leitungen o. ä.
als Griff- oder Trittstelle erreichbar sein.
Die Boulderwand ist einer regelmäßigen Sicht- und Funktionsprüfung
(Griffe, Tritte, Untergrund im Niedersprungbereich) zu unterziehen.
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