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Im Sportunterricht sollte
nicht über eine Tritthöhe von 2 m geklettert
werden. Das bedeutet, dass der höchste Griff einer Boulderwand
in
einer Höhe von max. 3 m angebracht ist. |
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Boulderwände sind so zu gestalten,
dass sie nicht überklettert werden
können. |
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Von Boulderwänden in stark frequentierten
Räumen bzw. Fluren sowie
in engen kleinen Verkehrs- und
Aufenthaltsräumen ist abzuraten. |
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Der Niedersprungbereich vor der
Wand muss eben
und hindernisfrei sein. |
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Die erreichbaren Tritthöhen
bestimmen die Eigenschaften des
Untergrunds im Niedersprungbereich:
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Tritthöhe
< 0,60 m: |
Untergrund nicht
dämpfend
(z. B. Asphalt, Steinplatten) |
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Tritthöhe
> 0,60 m bis < 1,50 m: |
ungebundener Untergrund
(z. B. Rasen) |
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Tritthöhe
> 1,50 m bis < 2,00 m: |
stoßdämpfender Untergrund
(z.B. Sand, Kies, synthetischer Fallschutz) |
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Der Niedersprungbereich muss mindestens
2 m nach hinten und
seitlich ausgeweitet sein. |
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Im Bereich der Boulderwand dürfen
keine elektrischen Leitungen o.ä.
als
Griff- oder Trittstelle erreichbar sein. |
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Die Boulderwand ist einer regelmäßigen
Sicht- und Funktionsprüfung
(Griffe, Tritte, Untergrund im
Niedersprungbereich) zu unterziehen. |