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| Informationen |
Fachliche Voraussetzungen der Lehrkräfte
Bergwanderung mit Schülerinnen und Schülern im Rahmen einer
schulischen Veranstaltung können Lehrkräfte nur dann anbieten,
wenn sie entweder selbst oder eine der Begleitpersonen über die
notwendigen Kompetenzen verfügen. Ist dies nicht gegeben, muss
ein kompetenter Bergführer die Gruppe führen.
Fachliche Voraussetzungen sind:
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Kenntnis über die
notwendige Ausrüstung im Gebirge
und deren Verwendung |
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Kenntnis der Karten- und Wetterkunde,
der Gefahren im Gebirge
und des Verhaltens bei Notfällen
im Gebirge |
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Kenntnis der Tourenplanung mit Gruppen |
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Kenntnis und Beherrschung von einfachen
Sicherungstechniken und
Führungsverhalten beim Bergwandern/Bergsteigen
mit Gruppen |
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Kenntnis der physischen und psychischen
Fähigkeiten und Fertigkeiten
von Kindern und Jugendlichen
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Kenntnis von Rechts- und Versicherungsfragen. |
Auch wenn Bergwandern im Rahmen schulischer Veranstaltung von
Bergführern
geleitet werden, sind die begleitenden Lehrkräfte im
Sinne der
schulrechtlichen Bestimmungen für diese Veranstaltung
verantwortlich.
Sie müssen sich demzufolge im Rahmen der
Vorbereitung der Veranstaltung
über die örtlichen Gegebenheiten,
die Qualifikation des
Bergführers und die Sicherheitsvorkehrungen
informieren.
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