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02 | weitere Hinweise
Fachliche Voraussetzungen der Lehrkräfte
Obwohl Wattwanderungen im Rahmen schulischer Veranstaltungen
nur in Kooperation mit ortskundigen Wattführern durchgeführt
werden dürfen, ist die Lehrkraft im Sinne der schulrechtlichen
Bestimmungen für diese Veranstaltung verantwortlich.

Sie muss deshalb u. a. auch auf folgende Punkte achten:
Vor einer Wattwanderung ist es erforderlich, sich über die genauen
Hoch- und Niedrigwasserzeiten zu informieren.
Die Wanderzeit ist so zu berechnen, dass eine rechtzeitige Rückkehr
vor dem Einsetzen der Flut gewährleistet ist. Bei der Berechnung der
Wanderzeit sind Zeitreserven einzuplanen und das Leistungsvermögen
der schwächsten Schülerin bzw. des schwächsten Schülers
zugrunde zu legen.
Bei aufziehendem Gewitter oder Seenebel muss das Watt sofort
verlassen werden.
Tritt überraschend im Watt Nebel auf, muss die Gruppe eng
zusammengehalten werden. Die Lehrkraft sollte ständig Sprechkontakt
mit den Schülerinnen und Schülern halten.
Bei aufgezogenem roten Signalball an den Rettungsstationen
(Warnsignal) ist das Watt sofort zu verlassen.
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