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01 | Informationen
Die Klassifikation und sicherheitstechnische Bewertung von Matten
wird nach DIN EN 12 503-1 bis DIN EN 12 503-7 und DIN 7914
vorgenommen. Darin werden neben anderen vier verschiedene
Mattenarten aufgelistet:
Turnmatten
Weichbodenmatten
Niedersprungmatten
Bodenturnmatten (Läufer)

Turnmatten:

Die Turnmatte hat keine Griffe oder Schlaufen
und besitzt folgende Maße:
Länge: 2,00 m
Breite: 1,25 m oder 1,00 m
Stärke: 0,06 m oder 0,08 m
Turnmatten sollten für Lande- bzw. Fallhöhen bis etwa 60 cm
eingesetzt werden. Bei größeren Höhen werden Turnmatten
übereinander gelegt.

Zur Verfügung stehen in der Regel ältere Modelle mit Griffen oder
Schlaufen. Diese Matten dürfen weiterhin benutzt werden, wenn sie
den Anforderungen an Dämpfung und Rutschfestigkeit entsprechen.
Turnmatten ermöglichen einen sicheren Stand, dämpfen jedoch
weniger gut.
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