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| Informationen |
Die Klassifikation und sicherheitstechnische Bewertung von Matten
wird nach DIN EN 12 503-1 bis DIN EN 12 503-7 und DIN 7914
vorgenommen. Darin werden neben anderen vier verschiedene
Mattenarten aufgelistet:
| Turnmatten |
| Weichbodenmatten |
| Niedersprungmatten |
| Bodenturnmatten (Läufer) |
Turnmatten:
Die Turnmatte hat keine Griffe oder Schlaufen
und besitzt folgende
Maße:
| Länge: |
2,00 m |
| Breite: |
1,25 m oder 1,00 m |
| Stärke: |
0,06 m oder 0,08 m |
Turnmatten sollten für Lande- bzw. Fallhöhen bis etwa 60
cm
eingesetzt werden. Bei größeren Höhen werden Turnmatten übereinander
gelegt.
Zur Verfügung stehen in der Regel ältere Modelle
mit Griffen oder
Schlaufen. Diese Matten dürfen weiterhin
benutzt werden, wenn sie
den Anforderungen an Dämpfung und
Rutschfestigkeit entsprechen.
Turnmatten ermöglichen einen sicheren Stand, dämpfen jedoch
weniger gut.
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