| |
 |
| |
| 01
| Informationen |
Der Abstand zwischen Sprungtuch und Rahmen muss vollständig
und unaufklappbar abgedeckt sein. Hierbei müssen Sprungtuch
und
Abdeckung zur besseren Unterscheidung verschiedenfarbig gestaltet
sein. Auch die Kennzeichnung der Einsprungstelle in Form einer
Mittenmarkierung muss in einer anderen Farbe gehalten sein.
Alle Gummi- oder Federzüge müssen sich in gutem Zustand
befinden.
Ihr Abstand zueinander darf 16 mm nicht überschreiten.
Das Gestell des Minitrampolins muss einen unbeschädigten
Gleitschutz
aufweisen
und mit einen Hinweis auf Scher- und
Quetschstellen in Form eines
Warnetiketts ausgestattet sein.
|
|
|
|