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zurück zur Schule Minitrampolin
 
 
01 | Informationen
Der Abstand zwischen Sprungtuch und Rahmen muss vollständig
und unaufklappbar abgedeckt sein. Hierbei müssen Sprungtuch und
Abdeckung zur besseren Unterscheidung verschiedenfarbig gestaltet
sein. Auch die Kennzeichnung der Einsprungstelle in Form einer
Mittenmarkierung muss in einer anderen Farbe gehalten sein.

Alle Gummi- oder Federzüge müssen sich in gutem Zustand befinden.
Ihr Abstand zueinander darf 16 mm nicht überschreiten.

Das Gestell des Minitrampolins muss einen unbeschädigten
Gleitschutz aufweisen und mit einen Hinweis auf Scher- und
Quetschstellen in Form eines Warnetiketts ausgestattet sein.
 
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Matten - 03 | Quellen Minitrampolin - 02 | weitere Hinweise