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Die Pferde müssen
für das schulische Reiten und Voltigieren
ausgebildet
sein. |
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Die Steigbügel müssen mit
geriffelten Gummieinlagen versehen sein. |
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Der Sattel muss über einen Festhalteriemen
verfügen. |
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Die Sattelschlösser müssen
leichtgängig sein und sich in einer
Gefahrensituation problemlos
lösen lassen. |
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Schülerinnen und Schüler
müssen beim Reiten eine splittersichere
Kappe
mit einer
rutschfesten 3-Punkt-Beriemung nach DIN EN 1384 tragen. |
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Erforderlich sind beim Reiten auch
geschlossene Schuhe oder Stiefel
mit Absatz. |
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Beim Voltigieren muss ein Voltigiergurt
mit festen Griffen verwendet
werden. |
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Beim Voltigieren sind bequeme, eng
anliegende Kleidung und Schuhe
mit flexibler Sohle und ohne
Absatz erforderlich. |