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| Informationen |
Um
während des Turnens die Sicherheit der Schülerinnen und
Schüler nicht zu gefährden, muss die Sportlehrkraft darauf
achten,
dass sich die Polsterung des Schwebebalkens bei Benutzung nicht
verschieben kann und der Gleitschutz unbeschädigt ist.
Der Balken
muss über eine Höhenverstellung verfügen, die so
beschaffen
ist,
dass sich die Höhe während der Benutzung nicht ändern
kann. Die
Standsicherheit muss jederzeit sichergestellt sein.
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