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| Weitere Hinweise |
Beim
hochziehbaren Sprossenwänden sollte sich die jährliche
Sachkundigenprüfung (s. GUV-SI 8044) insbesondere auch auf
den
Maschinenantrieb, die Drahtseile und die Drahtseilverbindungen
richten, um dort eventuelle mechanische Schädigungen rechtzeitig
erkennen und beheben zu können.
Bei Nichbenutzung der Sprossenwand sollen die Handkurbeln in
einem verschließbaren Raum aufbewahrt werden.
Das Sportgerät
muss jederzeit vom Bedienungsstandort
einsehbar
sein.
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