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02 | Weitere Hinweise
Beim hochziehbaren Sprossenwänden sollte sich die jährliche
Sachkundigenprüfung (s. GUV-SI 8044) insbesondere auch auf den
Maschinenantrieb, die Drahtseile und die Drahtseilverbindungen
richten, um dort eventuelle mechanische Schädigungen rechtzeitig 
erkennen und beheben zu können.

Bei Nichbenutzung der Sprossenwand sollen die Handkurbeln in
einem verschließbaren Raum aufbewahrt werden.

Das Sportgerät muss jederzeit vom Bedienungsstandort
einsehbar sein.
 
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