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| 01
| Informationen |
Jedes Sprungtuch muss sowohl über eine Mitten- und
Außenmarkierung
als auch eine umlaufende Markierung verfügen.
Die Abdeckung muss sicher am Rahmen befestigt sein und eine
andere
Farbe als das Sprungtuch aufweisen. Der Abstand zwischen
zwei Gurten
darf 16 mm nicht überschreiten
und ein Warnetikett
muss auf Scher- und Quetschstellen hinweisen.
Eine Gebrauchsanleitung mit Hinweisen zum Auf- und Abbau muss
zur Einsicht
vorliegen. Auf einen unbeschädigten Gleitschutz ist
unbedingt
zu achten.
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