| |
 |
| |
| 01
| Informationen |
Für Barfußbereiche in Gruppenumkleideräumen, die in unmittelbarer
Verbindung zu Wasch- und Duschräumen stehen, sind
Fußbodenbeläge
zu verwenden, die auch bei Nässe rutschhemmend
wirken.
Diese Forderung ist erfüllt, wenn Beläge für Barfußgänge
in Einzel- und
Sammelumkleideräumen der Bewertungsgruppe A, in Wasch- und
Duschräumen der Bewertungsgruppe B entsprechen; vgl. Merkblatt "Bodenbeläge
für nassbelastete Barfußbereiche" (GUV 26.17).
|
|
|
|