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| Informationen |
Wände in Sporthallen müssen ballwurfsicher und bis 2
m Höhe
glatt, splitterfrei und geschlossen sein.
Die Verglasung muss ballwurfsicher
und unbeschädigt sein.
Die Fugen und Öffnungsbreite in Verkleidungen sollen 8 mm
nicht
überschreiten. Senkrechte Kanten sind mit einem
Radius von
mind. 10 mm abzurunden.
Es
dürfen keine Absplitterungen an Verkleidungen vorliegen.
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