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02 | Weitere Hinweise
Zur Verminderung von Verletzungsgefahren durch Aufprall
müssendie Innenseiten der Hallenstirnwände bis zu 2 m
Höhe mit nachgiebigem Material abgedeckt sein.

Von einer fest angebrachten, nachgiebigen Abdeckung darf
abgesehen werden, wenn es die Nutzung nicht erfordert oder die
gleiche Sicherheit mit anderen Mitteln erreicht werden kann, z.B.
durch sicher aufgehängte mobile Matten.

Fest angebrachte nachgiebige Abdeckungen sollen folgende
Anforderungen erfüllen:
Kraftabbau 60 v.H.
(Prüfung nach DIN 18 032, Teil 2, bei Fallhöhen von 55 und 22 mm),
keine zu hohe Reibungswärme an der Oberfläche
( 35 °C Temperaturanstieg),
ausreichende Stoßbeständigkeit
( 10 Nm entsprechend DIN 18 032, Teil 2),
ausreichende Ballreflexion ( 90 v.H.).
 
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