RHEINISCHER
GEMEINDE
UNFALLVERSICHERUNGS
VERBAND
 
[SP] Beleuchtung 01 | Informtionen
 
Die Beleuchtungs-Stärke muss ausreichend, gleichmäßig und
blendungsfrei sein.

Die Leuchten in Geräteräumen sollen gegen mechanische
Beschädigungen gesichert angeordnet sein.

In den Hallen müssen die Leuchten ballwurfsicher,
in Geräteräumen stoßfest sein.