RHEINISCHER
GEMEINDE
UNFALLVERSICHERUNGS
VERBAND
 
[SP] Sprossenwand 01| Informationen
 
Die Sprossenwand muss an den dafür vorgesehenen Punkten fest
mit der Wand verbunden sein. In ausgeschwenktem Zustand muss
eine sichere Verbindung mit der Außenwange gewährleistet sein.

Die Lehrkraft hat den festen Sitz der Sprossen in den Holmen zu
überprüfen. Angerissene, zerbrochene oder gesplitterte Holzteile
sind unverzüglich auszutauschen.

Ein fester Stand des Geräts muss jederzeit durch Bodenriegel und
eine Vorrichtung zur Arretierung sowohl in Gebrauchs- als auch in
Ruhestellung gesichert sein. Vorhandene Drahtseile dürfen nicht
beschädigt, Seilendverbindungen dürfen nicht durch Seilklemmen in
ihrer Funktionstüchtigkeit eingeschränkt sein.