RHEINISCHER
GEMEINDE
UNFALLVERSICHERUNGS
VERBAND
 
[SP] Umkleideräume/Wasch und Duschräume 01| Informationen
 
Für Barfußbereiche in Gruppenumkleideräumen, die in unmittelbarer
Verbindung zu Wasch- und Duschräumen stehen, sind
Fußbodenbeläge zu verwenden, die auch bei Nässe rutschhemmend
wirken.
Diese Forderung ist erfüllt, wenn Beläge für Barfußgänge in Einzel- und
Sammelumkleideräumen der Bewertungsgruppe A, in Wasch- und
Duschräumen der Bewertungsgruppe B entsprechen; vgl. Merkblatt
" Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche" (GUV 26.17).