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Für
Barfußbereiche in Gruppenumkleideräumen, die in unmittelbarer
Verbindung zu Wasch- und Duschräumen stehen, sind
Fußbodenbeläge zu verwenden, die auch bei Nässe rutschhemmend
wirken.
Diese Forderung ist erfüllt, wenn Beläge für Barfußgänge
in Einzel- und
Sammelumkleideräumen der Bewertungsgruppe A, in Wasch- und
Duschräumen der Bewertungsgruppe B entsprechen; vgl. Merkblatt
"
Bodenbeläge
für nassbelastete Barfußbereiche" (GUV 26.17). |
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