RHEINISCHER
GEMEINDE
UNFALLVERSICHERUNGS
VERBAND
 
[SP] Wand 01| Informationen
 

Wände in Sporthallen müssen ballwurfsicher und bis 2 m Höhe
glatt, splitterfrei und geschlossen sein.

Die Verglasung muss ballwurfsicher und unbeschädigt sein.

Die Fugen und Öffnungsbreite in Verkleidungen sollen 8 mm nicht
ü berschreiten. Senkrechte Kanten sind mit einem Radius von
mind. 10 mm abzurunden.

Es dürfen keine Absplitterungen an Verkleidungen vorliegen.