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Wände in Sporthallen müssen ballwurfsicher und bis 2 m
Höhe
glatt, splitterfrei und geschlossen sein.
Die Verglasung muss ballwurfsicher und unbeschädigt sein.
Die Fugen und Öffnungsbreite in Verkleidungen sollen 8 mm nicht
ü
berschreiten. Senkrechte Kanten sind mit einem Radius von
mind. 10 mm abzurunden.
Es dürfen keine Absplitterungen an Verkleidungen vorliegen.
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