Nach Anhang I -10.1.1 RISU-NRW ist der Umgang mit Maschinen wie
nur Lehrerinnen und Lehrern erlaubt, die aufgrund von Ausbil- dung/Studium oder durch entsprechende Fortbildungsmaßnahmen die erforderlichen Fachkenntnisse zum Betrieb der Maschinen haben.
Die Lehrerinnen und Lehrer haben sich mit den an der Schule befind- lichen Maschinen vertraut zu machen und die Inhalte der Bedienungs- anleitungen zu kennen. Diese sind so aufzubewahren, dass sie den Fachlehrerinnen und Fachlehrern zugänglich sind.
