Was darf ein Schüler mit Maschinen?
Sichere Schule | Technik | RISU-NRW

Nach Anhang  I -10.1.2 RISU-NRW dürfen Jugendliche unter 18 Jahren in schulischen Einrichtungen an folgenden Maschinen und Geräten nicht beschäftigt werden:

Zu den genannten Maschinen zählen auch Handmaschinen.

Das Betreiben schließt Rüsten, Bedienen, Warten und Instandhalten ein.

Siehe auch die PDF-Tabelle:

Einsatzbeschränkungen für Schülerinnen und Schüler an Maschinen und Geräten in Sekundarstufe II