Zur Brandbekämpfung müssen im Technikraum geeignete Feuerlöschgeräte (Handfeuerlöscher, z. B. Kohlenstoffdioxid, Löschdecke, Löschsand) vorhanden sein. Anzahl und Typ der Feuerlöscher sind mit der für den Brandschutz zuständigen Stelle, zum Beispiel der Feuerwehr, festzulegen.
In Holz-, Papp- und Papierwerkräumen sind Wasserlöscher vorzuhalten.
Die Feuerlöscher sind mindestens alle zwei Jahre durch „befähigte Personen“ (Sachkundige) zu überprüfen. Löschdecken nach DIN 14 155 (asbestfrei) sind zum Löschen von Kleiderbränden bereitzuhalten.
