Prüffristen
Die Sichtprüfung vor jeder Benutzung erfolgt durch die Lehrkraft.
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebs- mittel sind mindestens alle 4 Jahre durch eine Elektro- fachkraft zu prüfen.
Nicht ortsfeste elektrische Betriebsmittel, Anschlusslei- tungen mit Steckern sowie Verlängerungs- und Geräte- anschlussleitungen mit ihren Steckvorrichtungen sind mindestens alle 12 Monate zu prüfen durch:
RCD (z. B. FI-Schutzschalter) und Not-Aus-Einrichtungen sind durch Auslösen der Prüftaste mindestens alle 6 Monate auf einwandfreie Funktion zu prüfen.
