Elektrische Installation
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02 | weitere Hinweise

Prüffristen

Die Sichtprüfung vor jeder Benutzung erfolgt durch die Lehrkraft.

Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebs- mittel sind mindestens alle 4 Jahre durch eine Elektro- fachkraft zu prüfen.

Nicht ortsfeste elektrische Betriebsmittel, Anschlusslei- tungen mit Steckern sowie Verlängerungs- und Geräte- anschlussleitungen mit ihren Steckvorrichtungen sind mindestens alle 12 Monate zu prüfen durch:

RCD (z. B. FI-Schutzschalter) und Not-Aus-Einrichtungen sind durch Auslösen der Prüftaste mindestens alle 6 Monate auf einwandfreie Funktion zu prüfen.