Verglasung
Sichere Schule | Textilgestaltung | Unterrichtsraum
01 | Informationen

In der Vergangenheit ist Drahtglas häufig im Rahmen von Brandschutz- maßnahmen eingesetzt worden. Drahtglas erfüllt jedoch grundsätzlich nicht die Anforderungen an die vorgeschriebenen Sicherheitseigen- schaften.

Durch das eingearbeitete Drahtgeflecht besteht sogar ein erhöhtes Verletzungsrisiko. Aus diesem Grund darf Draht- glas in Aufenthalts- bereichen von Schülerinnen und Schü- lern nicht eingebaut werden.

Vor dem Austausch von Drahtglas, das in Türen mit Brand- schutz- anforderung eingebaut ist, durch bruchsicheres Glas sollte unbedingt die Vereinbarkeit mit der erforder- lichen Zulassung für die Tür überprüft werden und gege- benenfalls Kontakt mit der zuständigen Bauaufsicht bzw. Brandschutzdienststelle aufgenommen werden.

Die Anforderung, bruchsicheres Glas einzubauen bzw. den Zugang zu erschweren, gilt prinzipiell nur für Flächen bis zu einer Höhe von 2 m. Dennoch empfehlen wir, Glas, das sich oberhalb dieser Einbauhöhe befindet, ebenfalls mit den oben aufgeführten Sicherheitseigenschaften auszu- statten. Eine entsprechende Verpflichtung besteht aber grund- sätzlich nicht.