Soll ein lehrplanmäßiger Unterricht durchgeführt werden, so ist für das textile Werken ein Fachraum einzurichten, der es ermöglicht, der jeweiligen Thematik entsprechend eine differenzierte Nutzung, d. h. verschiedene Unter- richtsverfahren und Sozialformen, zu gewährleisten.
Für die vielfältigen Näh- und Arbeitstechniken sind neben den Maschinenarbeitsplätzen, dem Zuschneidetisch und den Bügelarbeitsplätzen weitere Arbeitsplätze erforder- lich, an denen Handarbeiten ausgeführt, schriftliche Auf- zeichnungen gefertigt und kleinere Schnittteile aufge- steckt und zugeschnitten werden können.
Maschinenarbeitsplätze werden grundsätzlich als Einzel- arbeitsplätze eingerichtet. Sind nicht ausreichend Maschi- nen vorhanden, nutzen zwei Schüler einen Maschinen- arbeitsplatz nacheinander.
Da die Nähmaschine selbst im Unterricht kein Dauerar- beitsplatz ist, sondern häufig und in sehr kurzen Zeitab- ständen für Rüstarbeiten verlassen werden muss, führt die Kombination von Maschinen- und Handarbeits- platz zu einer großen Beruhigung des Unterrichtsge- schehens.
