Eine gute und qualitative Beleuchtung ist an allen außen liegenden Treppen eine wichtige Voraussetzung, um gut zu sehen, sich zielgerichtet zu orientieren und sich somit sicher und verletzungsfrei zu bewegen.
Notwendige Verkehrswege im Freien, zu denen neben
den Treppen auch die Wegführungen zählen, müssen ebenfalls ausreichend be- leuchtet sein.
Insbesondere in den Wintermonaten reichen die natürlichen Be- lichtungsverhältnisse zumindest in
den Morgen- und Abendstunden hierfür nicht aus.
Eine ausreichende künstliche Belichtung ist dann erforderlich, um die notwendige Beleuchtungsstärke sicherzustellen.
Folgende Vorgaben zu Mindest-Beleuchtungsstärken sind auf not- wendigen Verkehrswegen im Freien einzuhalten:
| Art des Bereiches | Beleuchtungsstärke (lx) |
| Gehwege | 5 |
| Gelegentlich benutzte Treppen | 5 |
| Häufig benutzte Treppen | 20 |
nach DIN EN 12464-2
Bei der Auswahl der Leuchten und Lampen ist auch
da-
rauf zu achten,
dass keine Verfälschungen der Farben, insbesondere der Sicherheitsfarben,
auftreten. Ebenso darf die künstliche Beleuchtung nicht zu Blendungen
der Nutzer führen.
Konkrete Anforderungen und Hilfen für die Planung finden sich in der DIN zur Beleuchtung von Arbeitsstätten und in der Schrift „Gutes Licht für Schulen und Bildungsstätten”.
