Handläufe sind so auszubilden, dass ein Hängenbleiben
an ihnen
ausgeschlossen ist. Dies wird erreicht, wenn sie keine freien Enden aufweisen.
Das Ende des Handlaufs kann z. B. mit einem Viertelkreis abgerundet
und zur
Wand abgewinkelt ausgebildet werden.
Im Rahmen der barrierefreien Gestaltung ist darauf zu achten, dass die Handläufe griffig und kontrastreich zu dahinterliegenden Bauteilen ausgebildet werden. Jeweils am Treppenanfang und Treppenende sind sie zusätzlich mit taktilen Elementen zu versehen, die über den Beginn und das Ende des Handlaufs informieren. Für Blinde sind sie mit Kalt-Warm-Kontrasten auszustatten.
