Bestand
Handläufe sind für die sichere Benutzung von Treppen erforderlich und sollten auch bei bestehenden Treppen nachgerüstet
werden.
Bei dem nachträglichen Einbau von Handläufen im
Bestand taucht aber immer wieder die Frage auf, ob
diese in der nutzbaren Treppenlauf- breite liegen dürfen.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass durch die zusätz-
lichen Handläufe
die Benutzung der Treppe sicherer wird. Letztlich ist die Unterschrei- tung
der Mindestlaufbreite durch nachträglich angeordnete Handläufe
jedoch eine Abweichung zur Landesbauordnung bzw. zur Schulbau
- richtlinie
und ist somit immer mit den zuständigen
Stellen abzustimmen.
