Verglasungen
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01 | Informationen

Durch die nachträgliche Anordnung von Fluchttreppen können Glas- flächen zugänglich werden, die sich vorher nicht in Aufenthalts- bereichen der Schülerinnen und Schüler befanden.

Verglasungen spielen nach wie vor beim Unfallgeschehen eine we- sentliche Rolle. Durch scharfkantig gebrochene Glasscheiben können erhebliche Verletzungsfolgen ein- treten. Aus diesem Grund müssen Verglasungen und sonstige lichtdurchlässige Flächen bis zu einer Höhe
von 2 m ab Oberkante Standfläche aus bruchsicheren Werk- stoffen bestehen oder ausreichend abgeschirmt werden.

Als bruchsicher werden Verglasungen immer dann einge- stuft, wenn sie die Kriterien als sog. Einscheibensicher- heitsglas (ESG) oder als Verbundsicherheitsglas (VSG) erfüllen.

Verfügt das Glas nicht über bruchsichere Eigenschaften, lässt sich das Verletzungsrisiko minimieren, indem der Zugang zur Glasfläche erschwert wird durch:

Verglasungen, die auch dazu dienen, Personen auf Ver- kehrsflächen gegen seitlichen Absturz zu sichern, wie z. B. Vertikalverglasungen oder tragende Glasbrüstungen, müssen zusätzlich die Anforde- rungen der „Technischen Regeln für die Verwendung von absturz- sichernden Verglasungen” erfüllen.