Verglasungen oder lichtdurchlässige Wände müssen für
Schülerinnen und Schüler leicht und deutlich erkennbar sein. Aus
diesem Grund sind Flächen, deren raumtren- nende
Wirkung aufgrund der baulichen Gestaltung nicht deutlich wahrgenommen
werden kann, zu kenn- zeichnen.
Dies gilt z. B. für Glastüren, die nicht über
einen Querriegel
verfügen.
Die Erkennbarkeit von Verglasungen wird z. B. durch die Verwendung von farbigem Glas, farbigen Aufklebern oder bedruckten, satinierten oder geätzten Glasflächen erreicht.
Die Kennzeichnung muss in augenfälliger Höhe erfolgen, d. h. immer auch in Augenhöhe der Schülerinnen und Schüler.
Bestand
Bestehende Verglasungen, die nicht den sicherheits- technischen Anfor- derungen
entsprechen, können alternativ zum Austausch auch durch nachträgliche Maßnahmen
abgesichert werden.
So kann durch das Auftragen von Splitterschutzfolien oder Splitter- schutzlack eine bruchsichere Eigenschaft erreicht werden.
Die Einbauvorschriften der Hersteller, z. B. Angaben
zur seitlichen Einbindung der Folie, und die möglichen Einschränkungen aufgrund brandschutztechnischer Anforderungen sind unbedingt zu beachten.
Glastypen
Weiterführende Informationen zu den einzelnen
Glastypen sind in der Checkliste „Eigenschaften
unterschiedlicher Glastypen” zu finden.
