Verglasungen
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02 | weitere Hinweise

Verglasungen oder lichtdurchlässige Wände müssen für Schülerinnen und Schüler leicht und deutlich erkennbar sein. Aus diesem Grund sind Flächen, deren raumtren- nende Wirkung aufgrund der baulichen Gestaltung nicht deutlich wahrgenommen werden kann, zu kenn- zeichnen. Dies gilt z. B. für Glastüren, die nicht über
einen Querriegel verfügen.

Die Erkennbarkeit von Verglasungen wird z. B. durch die Verwendung von farbigem Glas, farbigen Aufklebern oder bedruckten, satinierten oder geätzten Glasflächen erreicht.

Die Kennzeichnung muss in augenfälliger Höhe erfolgen, d. h. immer auch in Augenhöhe der Schülerinnen und Schüler.

Bestand
Bestehende Verglasungen, die nicht den sicherheits- technischen Anfor- derungen entsprechen, können alternativ zum Austausch auch durch nachträgliche Maßnahmen abgesichert werden.

So kann durch das Auftragen von Splitterschutzfolien oder Splitter- schutzlack eine bruchsichere Eigenschaft erreicht werden.

Die Einbauvorschriften der Hersteller, z. B. Angaben
zur seitlichen Einbindung der Folie, und die möglichen Einschränkungen aufgrund brandschutztechnischer Anforderungen sind unbedingt zu beachten.

Glastypen
Weiterführende Informationen zu den einzelnen Glastypen sind in der Checkliste „Eigenschaften unterschiedlicher Glastypen” zu finden.