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Kanten, Ecken und Haken von Einrichtungsgegenständen in Aufent-
haltsbereichen sind bis zu einer Höhe von 2,00 m ab Oberkante Stand-
fläche so auszubilden oder zu sichern, dass Verletzungsgefahren
für Schülerinnen und Schüler vermieden werden.
Zu den Einrichtungsgegenständen zählen z.B. Vitrinen, eingerahmte Bilder und Abfallbehälter, die diese Anforderungen erfüllen müssen.
Bei der Anordnung der Thermostate für die Heizkörper ist darauf zu achten, dass diese nicht in den Verkehrsweg hineinragen (z.B. seitliche Montage).
Verletzungsgefahren werden vermieden, wenn Kanten, Ecken und Haken
von festen und beweglichen Einrichtungsgegenständen entweder
gerundet (Radius > 2 mm) oder entsprechend gefast sind.
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