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| 01 | Informationen |
Bodenbeläge müssen rutschhemmend ausgestattet sein, so dass ein
sicheres Begehen möglich ist. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass
es in bestimmten Bereichen zu Schmutz- und/oder Feuchtigkeits-
ansammlungen kommen kann.
Diese Anforderung ist erfüllt, wenn z.B. die Hinweise zu Schulen im
Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit
Rutschgefahr (GUV-R 181, bisher GUV 26.18) berücksichtigt sind:
Art der Raumnutzung |
Bewertungsklasse |
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Allgemeine Bereiche (Eingangsbereiche) |
R 9 |
Hinweise:
Die Prüfkriterien für die Rutschfestigkeit der Bewertungsgruppe
R 9
haben sich verschärft und müssen seit Januar 2005 mit dem
Prüfzeugnis für den Bodenbelag nachgewiesen werden.
Wie diese Übersicht zeigt, ist auch für die Eingangsbereiche nur die Bewertungsklasse R 9 vorgesehen, also eine geringe Rutschhemmung.
Es empfiehlt sich allerdings in den Eingangsbereichen einen Bodenbelag mit der Bewertungsklasse R 10. Da es hier immer wieder zu Schmutz-
und Nässeansammlungen kommt, muss in den Eingangsbereichen zusätzlich eine sog. Sauberlauf Zone (z.B. in Form von Schuhabstreifmatten) vorhanden sein, die einen wesentlichen Teil der Nässe bzw. des Schmutzes
auffängt, Sie muss
so groß sein, dass sie mindestens die gesamte Türbreite erfasst. Zudem ist sicherzustellen, dass sie mindestens einmal mit jedem Fuß betreten wird. In der Praxis hat sich eine Mattentiefe von mindestens 1,5 m bewährt. Empfohlen wird eine Mattentiefe von 2 m. |
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