Verglasung
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02 | weitere Hinweise
In der Vergangenheit ist Drahtglas häufig im Rahmen von Brand-
Schutzmassnahmen eingesetzt worden. Drahtglas erfüllt jedoch
grundsätzlich nicht die Anforderungen an die vorgeschriebenen
Sicherheitseigenschaften.

Hier ist durch das eingearbeitete Drahtgeflecht bei Glasbruch sogar
ein erhöhtes Verletzungsrisiko gegeben.

Vor dem Austausch von Drahtglas durch bruchsicheres Glas sollte
unbedingt Kontakt mit der örtlichen Feuerwehr bzw. dem zuständigen
Brandverhütungsingenieur aufgenommen werden.

Eingebaute Verglasungen oder lichtdurchlässige Wände müssen
gekennzeichnet sein, sofern ihre raumtrennende Wirkung aufgrund
der baulichen Gestaltung nicht deutlich wahrgenommen werden kann.

Zur baulichen Gestaltung gehören z.B. die Verwendung von farbigen
Glas bzw. gedruckten, satinierten oder geätzten Glasflächen.

Die Kennzeichnung muss in augenfälliger Höhe (d.h. z.B. in Grundschulen auch in Augenhöhe der Kinder) erfolgen. Dies kann z.B. durch Einätzung im Glas oder farbige Aufkleber in entsprechender Höhe geschehen.