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Allgemeine Anforderungen:
Fenster müssen so gestaltet sein, dass sie sowohl beim Öffnen und
Schließen als auch in geöffnetem Zustand keine besonderen Gefähr-
dungen für Schülerinnen und Schüler darstellen.
So sind z.B. Kipp- und Schwingflügel gegen Herabfallen zu sichern.
Schwingflügel müssen mit Öffnungssicherungen versehen sein, die ein
Überschlagen verhindern.
Die vollständige Lüftungsfunktion muss jedoch bei Bedarf hergestellt werden können.
Die Brüstungshöhe muss 1 m betragen oder der Zugang zum Fenster ist durch eine 0,80 m hohe und 0,20 m breite Brüstung zu erschweren.
Handhabung:
Bei normalen Fenstern (sog. Dreh-Kipp-Fenstern) besteht die Gefahr,
dass sie in „gedrehtem“ Zustand in die Aufenthalts- oder Verkehrs-
bereiche aufschlagen und jemanden verletzen. Um derartige Ver-
letzungen zu vermeiden, sind Sperrsicherungen an
Dreh-Kipp-Beschlägen von Fenstern zu installieren. Entgegen der weit
verbreiteten Auffassung dienen Sperrsicherungen also nicht dazu, das
Hinausfallen zu verhindern.
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