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Feuerlöscher
 
 
01 | Informationen
Tragbare Feuerlöscher müssen bezüglich Prüfungen und Anforderungen
DIN EN 3 entsprechen. Feuerlöscher, die vor Veröffentlichung der
DIN EN 3 in Verkehr gebracht wurden, müssen nach DIN 14 406-2 zugelassen worden sein.

Nach DIN EN 3 ist nicht mehr die Löschmittelmenge, sondern das
Löschvermögen für die Einstufung eines Feuerlöschers maßgeblich. Das
Löschvermögen wird als Leistungsklasse durch Zahlen- und
Buchstabenkombinationen angegeben, die auf den Feuerlöschern
aufgedruckt sind.

Die Zahlen bezeichnen das Löschobjekt, die Buchstaben geben die
Brandklasse wieder:
Brandklasse A Feste, glutbildende Stoffe (z. B. Holz, Kohle)
Brandklasse B Flüssige oder flüssig werdende Stoffe (z. B. Benzin,
Alkohol)
Brandklasse C

Gasförmige Stoffe, auch unter Druck (z. B. Propan,
Wasserstoff)

Brandklasse D Brennbare Metalle (z. B. Magnesium, Aluminium).
 
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