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| 01 | Informationen |
Tragbare Feuerlöscher müssen bezüglich Prüfungen und Anforderungen
DIN EN 3 entsprechen. Feuerlöscher, die vor Veröffentlichung der
DIN EN 3 in Verkehr gebracht wurden, müssen nach DIN 14 406-2 zugelassen worden sein.
Nach DIN EN 3 ist nicht mehr die Löschmittelmenge, sondern das
Löschvermögen für die Einstufung eines Feuerlöschers maßgeblich. Das
Löschvermögen wird als Leistungsklasse durch Zahlen- und
Buchstabenkombinationen angegeben, die auf den Feuerlöschern
aufgedruckt sind.
Die Zahlen bezeichnen das Löschobjekt, die Buchstaben geben die
Brandklasse wieder:
| Brandklasse A |
Feste, glutbildende Stoffe (z. B. Holz, Kohle) |
| Brandklasse B |
Flüssige oder flüssig werdende Stoffe (z. B. Benzin,
Alkohol) |
| Brandklasse C |
Gasförmige Stoffe, auch unter Druck (z. B. Propan, Wasserstoff)
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| Brandklasse D |
Brennbare Metalle (z. B. Magnesium, Aluminium). |
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