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| 01 | Informationen |
Bodenbeläge müssen rutschhemmend ausgestattet sein, so dass ein
sicheres Begehen möglich ist. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass
es in bestimmten Bereichen zu Schmutz- und/oder Feuchtigkeits-
ansammlungen kommen kann.
Diese Anforderung ist erfüllt, wenn z.B. die Hinweise zu Schulen im
Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit
Rutschgefahr (GUV-R 181, bisher GUV 26.18) berücksichtigt sind:
Art der Raumnutzung |
Bewertungsklasse |
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Allgemeine Bereiche (Flure) |
R 9 |
Hinweise:
Die Prüfkriterien für die Rutschfestigkeit der Bewertungsgruppe R 9
haben sich verschärft und müssen seit Januar 2005 mit dem
Prüfzeugnis für den Bodenbelag nachgewiesen werden. |
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