Volltextsuche Startseite
Fußböden
 
 
01 | Informationen
Bodenbeläge müssen rutschhemmend ausgestattet sein, so dass ein
sicheres Begehen möglich ist. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass
es in bestimmten Bereichen zu Schmutz- und/oder Feuchtigkeits-
ansammlungen kommen kann.

Diese Anforderung ist erfüllt, wenn z.B. die Hinweise zu Schulen im
Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit
Rutschgefahr (GUV-R 181, bisher GUV 26.18) berücksichtigt sind:

Art der Raumnutzung

Bewertungsklasse

 

 

Allgemeine Bereiche (Flure)

R 9


Hinweise:
Die Prüfkriterien für die Rutschfestigkeit der Bewertungsgruppe R 9
haben sich verschärft und müssen seit Januar 2005 mit dem
Prüfzeugnis für den Bodenbelag nachgewiesen werden.
 
Seite drucken
Feuerlöscher Fußböden