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| 01 | Informationen |
Bei der Bewertung der notwendigen baulichen Rettungswege,
die auch über Außentreppen führen können, ist zwischen
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Schulneubauten und |
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bestehenden bzw. älteren Schulbauten zu unterscheiden. |
Schulneubauten
Für jeden Unterrichtsraum müssen in demselben Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege zu Ausgängen ins Freie oder zu notwendigen Treppenräumen führen.
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Ein Rettungsweg darf hierbei über Außentreppen
ohne Treppenraum führen. |
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Eine Außentreppe, die notwendige Treppe ist, darf keine gewendelten Läufe haben. |
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Außentreppen sind so zu gestalten, dass sie bei allen Witterungsbedingungen sicher begangen werden können. |
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Spindeltreppen sind in Schulen und Kindergärten als notwendige Flucht- und Rettungswege nicht zulässig. |
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