2. Flucht- und Rettungsweg
Sichere Schule | Treppenhaus | Flurbereich
02 | weitere Hinweise
Wendel- und Spindeltreppen sind in Schulgebäuden grundsätzlich
nicht zulässig.

Ihre Verwendung ist jedoch im Einzelfall denkbar, wenn sie ausschließlich als zweiter baulicher Rettungsweg genutzt werden, eine sonstige
Nutzung bautechnisch ausgeschlossen wird und aus Platzgründen der Aufbau einer „normalen“ Treppenanlage mit 180°-Wendelung an den Zwischenpodesten oder Übergängen nicht realisierbar ist.

Der Einsatz einer Spindel- oder Wendeltreppe sollte immer sehr genau abgewogen werden, da das Begehen immer wieder zu schweren Sturzunfällen führen kann und die Benutzung in einer Paniksituation erfolgt, z.B. bei einem Brand.