Licht darf, Schall nicht. Bei der Gestaltung von Fluren
und Durch- gangsbereichen
sollte man auf helle Farben, natürliche Belichtung und eine gute und
qualitative Beleuchtung setzen.
Eine sinnvolle Farbauswahl, Belichtung und Beleuchtung sind in allen Lebens- und Arbeitsbereichen eine wichtige Voraussetzung, um gut zu sehen, sich zielgerichtet zu orientieren und sich somit sicher und verletzungsfrei zu bewegen.
Sinnvoll ist die Belichtung der Flure mit ausreichendem Tageslicht über entsprechend große Fensterflächen und/oder Oberlichtver- glasungen.
In Schulen besteht immer die Notwendigkeit aufgrund der Betriebs- zeiten,
eine künstl. Beleuchtung einzubringen. Werden die Flure ausschließlich
als notwendige Flure und nicht als Spielfläche, Lern- und Rückzugsräume
genutzt, muss die Beleuchtungsstärke für die folgen- den Räume
mindestens betragen:
| Art des Raumes | Beleuchtungsstärke (lx) |
| Verkehrsflächen und Flure | 100 |
| Treppen | 150 |
nach DIN EN 12464-1
Es wird empfohlen, Flure und Verkehrswege mit einer Beleuchtungs- stärke
von mind. 200 lx auszuleuchten. Hierdurch können besondere
Personengruppen wie
z. B. Sehbehinderte Flure sicherer nutzen.
