Das Gesicht einer Schule zeigt sich insbesondere in der Auswahl der verwendeten Einrichtungen. Einrichtungen sind Gegenstände zur funktionalen Ausstattung des Schulgebäudes. Hierzu zählen in Fluren z. B. Vitrinen, Bilderrahmen, Kunstgegenstände, Aquarien, Schließ- - fächer, Garderoben, aber auch Sitzgelegenheiten und Heizkörper.
Bei der Verwendung der genannten
Einrichtungsgegen- stände ist darauf
zu achten, dass Kanten, Ecken und
Haken bis zu einer Höhe von 2,00 m
ab Oberkante Standfläche in Aufenthaltsbereichen der Schüler- innen
und Schüler so ausgebildet oder gesichert sind,
dass Verlet- zungsgefahren
vermieden werden. Durch gerun- dete (Radius > 2 mm)
oder entsprechend gefaste
Kanten, Ecken und Haken von festen und beweglichen
Einrichtungsgegenständen
wird dieses Schutzziel erreicht.









