Flucht- und Rettungswege
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02 | weitere Hinweise

Bei der Evakuierung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung sind im Vorfeld einige Aspekte zu bedenken, um im Brand- und Notfall ein schnelles und sicheres Ver- lassen des Schulgebäudes aller Anwesenden gewähr- leisten zu können. Es ist darauf zu achten, dass im Brandfall die vorhandenen Aufzüge nicht benutzt
werden dürfen. Ausnahmen bilden hier nur extra dafür ausgerichtete Brandschutz- bzw. Feuerwehraufzüge,
die ein sicheres Verlassen des Gebäudes ermöglichen. Damit dienen hauptsächlich nur die Treppen als Flucht- - weg, womit das eigenständige Verlassen von Rollstuhl- fahrern oder Gehbehinderten sich schwierig gestaltet.

Häufig wird im Schulalltag noch das Verfahren praktiziert, dass ältere Schülerinnen und Schüler oder Zivildienst- leistende die Mitschüler mitsamt dem Rollstuhl über das Treppenhaus aus dem Gebäude tragen.

Dies sollte vermieden werden, da sich dabei sowohl die Hilfe leistenden Personen durch das schwere Tragen von Lasten einer Überlastung der Wirbelsäule wie auch ge- meinsam mit dem Roll- stuhlfahrer einer erhöhten Sturz-
und Unfallgefahr auf der Treppe aussetzen.

Zudem entsteht auf der Treppe eine Verkehrseinengung, die eine zügige und sichere Fluchtmöglichkeit über die Treppe für alle anderen Personen im Gebäude erschwert.

Eine alternative Lösung ist, die vom Rollstuhlabhän- gigen und in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen auf gleicher Ebene zuerst in einen gesicherten Bereich, der ein anderer Brandabschnitt sein muss, zu bringen. Auf Grund der Gefahrensituation im Brandfall muss
auch hierbei gewährleistet sein, dass die Personen
das Gebäude verlassen können. Wichtig ist dabei,
sich im Vorfeld mit der zustän- digen Brandschutzbe- hörde und Feuerwehr in Verbindung zu setzen. Räume und Brandabschnitte, die für eine Unterbringung wäh- rend der Evakuierung kurzfristig aufgesucht werden, müssen nach den Anforderungen des Brandschutzes geeignet sein.

Bei der Evakuierung sind möglichst alle Schülerinnen
und Schüler zu beaufsichtigen.