Bei der Evakuierung
von Schülerinnen und Schülern
mit Behinderung sind im Vorfeld einige Aspekte zu bedenken, um im
Brand- und Notfall ein schnelles und sicheres Ver- lassen des Schulgebäudes
aller Anwesenden gewähr- leisten zu können. Es ist darauf zu achten,
dass im Brandfall die vorhandenen Aufzüge nicht benutzt
werden dürfen.
Ausnahmen bilden hier nur extra dafür ausgerichtete Brandschutz- bzw.
Feuerwehraufzüge,
die ein sicheres Verlassen des Gebäudes ermöglichen.
Damit dienen hauptsächlich nur die Treppen als Flucht- - weg, womit das
eigenständige Verlassen von Rollstuhl- fahrern oder Gehbehinderten sich
schwierig gestaltet.
Häufig wird im Schulalltag noch das Verfahren praktiziert, dass ältere Schülerinnen und Schüler oder Zivildienst- leistende die Mitschüler mitsamt dem Rollstuhl über das Treppenhaus aus dem Gebäude tragen.
Dies sollte vermieden werden, da sich dabei sowohl die Hilfe leistenden
Personen durch das schwere Tragen von Lasten einer Überlastung der
Wirbelsäule wie auch ge- meinsam mit dem Roll- stuhlfahrer einer erhöhten
Sturz-
und Unfallgefahr auf der Treppe aussetzen.
Zudem entsteht auf der Treppe eine Verkehrseinengung, die eine zügige und sichere Fluchtmöglichkeit über die Treppe für alle anderen Personen im Gebäude erschwert.
Eine alternative Lösung ist, die vom Rollstuhlabhän- gigen
und in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen auf gleicher Ebene
zuerst in einen gesicherten Bereich, der ein anderer Brandabschnitt
sein muss, zu bringen. Auf Grund der Gefahrensituation im Brandfall
muss
auch hierbei gewährleistet
sein, dass die Personen
das Gebäude verlassen können. Wichtig ist
dabei,
sich im Vorfeld mit der zustän- digen
Brandschutzbe- hörde
und
Feuerwehr in Verbindung zu setzen. Räume und Brandabschnitte,
die für eine Unterbringung wäh- rend der Evakuierung kurzfristig
aufgesucht werden, müssen nach
den Anforderungen des Brandschutzes geeignet sein.
Bei der Evakuierung sind möglichst alle Schülerinnen
und Schüler
zu beaufsichtigen.
