Türen
Sichere Schule | Treppenhaus | Flure
01 | Informationen

In Schulen besteht aufgrund der häufigen Frequentierung der Bedarf, Türen, die im Verlauf von Fluren oder zu Treppenräumen hin angeordnet sind, möglichst offen stehen zu lassen. Damit dies gelingt, werden Türen mit Brandschutzanforderungen des Öfteren unterkeilt, dies
ist in jedem Fall verboten!

Diese Türen müssen selbstschließend, d. h. mit Tür- schließern, ausge- führt werden, um den Raucheintritt in benachbarte Bereiche zu ver- hindern. Zusätzlich müssen sie jederzeit auch von Hand geschlossen werden können.

Bei der Ausstattung der Türen mit integrierten Feststell- anlagen oder Türhaftmagneten ergeben sich auch wesentliche Vorteile für die bar- rierefreie Nutzung des Gebäudes. Im Allgemeinen verlangen selbst- schließende Türen insbesondere von Rollstuhlbenutzern und Gehbehin- derten einen erhöhten Kraftaufwand beim Betätigen und stellen ein zusätzliches Hindernis dar: wenn z. B.  die Türen während des Durch- querens zügig wieder zuschlagen, erhöht sich die Verletzungsgefahr.