Durch eine gelungene Auswahl geeigneter Verglasungen wirken Flure hell, freundlich und transparent. Leider spielen Verglasungen jedoch nach wie vor beim Unfall- geschehen eine wesentliche Rolle. Durch scharfkantig gebrochene Glasscheiben können erhebliche Ver- letzungs- folgen eintreten. Aus diesem Grund müssen Verglasungen und sonstige lichtdurchlässige Flächen bis zu einer Höhe von 2 m ab Oberkante Standfläche aus bruchsicheren Werkstoffen bestehen oder ausreichend abgeschirmt werden.
Zu den Verglasungen zählen nicht nur Glaseinsätze in Türen, sondern auch Glaswände, Spiegel, Vitrinen und Bilderhalter.
Als bruchsicher werden Verglasungen immer dann einge- stuft, wenn sie die Kriterien als sog. Einscheibensicher- heitsglas (ESG) oder als Verbundsicherheitsglas (VSG) erfüllen.
Verfügt das Glas nicht über bruchsichere Eigenschaften, lässt sich das Verletzungsrisiko minimieren, indem der Zugang zur Glasfläche erschwert wird durch:
Verglasungen, die auch dazu dienen, Personen auf Verkehrsflächen
gegen seitlichen Absturz zu sichern,
wie z. B. Vertikalverglasungen
oder tragende Glas- brüstungen, müssen
zusätzlich die Anforde- rungen
der Technischen Regeln für die Verwendung von absturzsi- chernden
Verglasungen (TRAV) erfüllen.
