Verglasungen
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01 | Informationen

In der Vergangenheit ist Drahtglas häufig im Rahmen von Brandschutz- maßnahmen eingesetzt worden. Drahtglas erfüllt jedoch grundsätzlich nicht die Anforderungen an die vorgeschriebenen Sicherheitseigen- schaften.

Aufgrund des eingearbeiteten Drahtgeflechts besteht sogar ein er- höhtes Verletzungsrisiko. Aus diesem Grund darf Drahtglas in Aufenthaltsbereichen von Schülerinnen und Schülern nicht eingebaut werden.

Vor dem Austausch von Drahtglas durch bruchsicheres Glas, das in Türen mit Brandschutzanforderung eingebaut ist, sollte unbedingt die Vereinbarkeit mit der erforder- lichen Zulassung für die Tür überprüft werden und gege- benenfalls Kontakt mit der zuständigen Bauaufsicht bzw. Brandschutzdienststelle aufgenommen werden.

Die Anforderung, bruchsicheres Glas einzubauen bzw. den Zugang zu erschweren, gilt prinzipiell nur für Flächen bis zu einer Höhe von 2 m. Dennoch empfehlen wir, Glas, das sich oberhalb dieser Einbauhöhe befindet, ebenfalls mit den oben aufgeführten Sicherheitseigenschaften auszu- statten. Eine entsprechende Verpflichtung besteht aber grund- sätzlich nicht.