Verglasungen
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01 | Informationen

Besondere Berücksichtigung sollten auch Verglasungen finden, die sich oberhalb von Verkehrsflächen (z. B. oberhalb von Gebäudeeingängen) befinden, damit
hier bei einer möglichen Beschädigung Personen
nicht unnötig gefährdet werden.

Verglasungen oder lichtdurchlässige Wände müssen für Schülerinnen und Schüler leicht und deutlich erkennbar sein. Aus diesem Grund sind Flächen, deren raumtren- nende Wirkung aufgrund der baulichen Gestaltung nicht deutlich wahrgenommen werden kann, zu kenn- zeichnen. Dies gilt z. B. für Glastüren, die nicht über einen Querriegel verfügen.

Die Erkennbarkeit von Verglasungen wird z. B. durch
die Verwendung von farbigem Glas, farbigen Aufklebern oder bedruckten, satinierten oder geätzten Glasflächen erreicht.

Ist die raumtrennende Wirkung von fest stehenden Verglasungen nicht direkt erkennbar, sind die Ver- glasungselemente in augenfälliger Höhe (ca. 1,50 m
und in Grundschulen zusätzlich in einer Höhe von etwa 1 m) zu kennzeichnen. Darüber hinaus wird empfohlen, derartige Vergla- sungen in einer Höhe von etwa 1 m
mit einem Querriegel zu versehen, der einen mecha- nischen Schutz darstellt und somit das Risiko von Beschädigungen verringern kann.