Besondere Berücksichtigung sollten auch Verglasungen finden, die sich
oberhalb von Verkehrsflächen (z. B. oberhalb von Gebäudeeingängen)
befinden, damit
hier
bei einer möglichen Beschädigung Personen
nicht unnötig gefährdet werden.
Verglasungen oder lichtdurchlässige Wände müssen für Schülerinnen und Schüler leicht und deutlich erkennbar sein. Aus diesem Grund sind Flächen, deren raumtren- nende Wirkung aufgrund der baulichen Gestaltung nicht deutlich wahrgenommen werden kann, zu kenn- zeichnen. Dies gilt z. B. für Glastüren, die nicht über einen Querriegel verfügen.
Die Erkennbarkeit von Verglasungen wird z. B. durch
die Verwendung
von farbigem Glas, farbigen Aufklebern oder bedruckten, satinierten
oder geätzten Glasflächen erreicht.
Ist die raumtrennende Wirkung von fest stehenden Verglasungen nicht direkt
erkennbar, sind die Ver- glasungselemente
in augenfälliger
Höhe (ca. 1,50 m
und in Grundschulen zusätzlich in einer Höhe
von etwa 1 m) zu kennzeichnen. Darüber hinaus wird empfohlen,
derartige Vergla- sungen in einer Höhe
von etwa 1 m
mit einem Querriegel zu versehen, der einen mecha- nischen Schutz
darstellt und somit das Risiko von Beschädigungen verringern kann.
